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Hausverwaltung Kosten 2026: Preise, Studien und Rechenbeispiele

Portrait of Julius Gunnemann
Julius Gunnemann
Hausverwaltung Kosten 2026: WEG-Verwaltung 29,75–47,60 €, Mietverwaltung 29,75–41,65 €, Sondereigentumsverwaltung ca. 42 € pro Einheit und Monat

Wer eine Hausverwaltung sucht oder das Angebot der eigenen Verwaltung prüft, stößt schnell auf sehr unterschiedliche Zahlen. Mal ist von 20 Euro pro Wohnung die Rede, mal von über 50. Beides kann stimmen – je nachdem, wie groß die Anlage ist, welche Leistungen im Preis stecken und ob der Betrag netto oder brutto angegeben wird.

Wir haben die beiden aktuellen Branchenstudien ausgewertet: das Branchenbarometer 2026 des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und die Verwalterentgeltstudie 2026 des Center for Real Estate Studies (CRES). Hier lesen Sie, was WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung 2026 kosten, welche Sonderleistungen extra berechnet werden und wie Sie ein Angebot richtig einordnen.

Das Wichtigste in KürzeLink to this section

  • WEG-Verwaltung: Bei neuen Verträgen liegt die Grundvergütung zwischen 29,75 und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat (CRES 2026). Über alle bestehenden Verträge gerechnet waren es 2025 im Schnitt 29,12 Euro (VDIV).
  • Größe entscheidet: In Anlagen mit mehr als 99 Einheiten liegt der Satz pro Einheit rund 38 Prozent unter dem von Anlagen mit bis zu zehn Einheiten.
  • Mietverwaltung: 29,75 bis 41,65 Euro brutto pro Einheit bei Neuverträgen, im Schnitt 30,19 Euro (VDIV 2025).
  • Sondereigentumsverwaltung: knapp 42 Euro brutto pro Wohnung und Monat.
  • Mindestumsatz: Viele Verwaltungen verlangen einen Mindestbetrag pro Anlage, im Mittel 357 Euro brutto im Monat. Für sehr kleine WEGs ist das oft der eigentliche Preis.
  • Tendenz steigend: Für 2026 planen Verwaltungen im Schnitt 31,77 Euro pro Einheit, 9,1 Prozent mehr als 2025.
  • Wer zahlt: Die WEG-Verwaltung bezahlen alle Eigentümer/-innen gemeinsam über das Hausgeld. Auf Wohnraummieter/-innen dürfen die Kosten nicht umgelegt werden.

Was kostet eine Hausverwaltung pro Monat?Link to this section

Für eine Eigentümergemeinschaft zahlen Sie 2026 bei einem neuen Verwaltervertrag in der Regel zwischen 30 und 48 Euro brutto pro Wohnung und Monat. Je kleiner die Anlage, desto näher liegt der Preis am oberen Ende. Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung und lassen Sie auch diese verwalten, kommen rund 42 Euro für die Sondereigentumsverwaltung hinzu. Für die Mietverwaltung eines ganzen Mietshauses fallen zwischen 30 und 42 Euro pro Einheit an.

Beim Vergleich lohnt ein genauer Blick auf die Quelle: Die CRES-Werte sind Bruttopreise für Neuverträge. Die VDIV-Durchschnittswerte umfassen auch ältere, oft günstigere Bestandsverträge. Laut CRES liegen neue Verträge im Schnitt fünf Euro netto über bestehenden. Wenn Ihre Verwaltung also seit zehn Jahren 25 Euro verlangt, ist das kein Maßstab für ein neues Angebot.

Sie möchten wissen, was die Verwaltung Ihrer eigenen Immobilie kosten würde? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot von Ralph an.

So haben sich die Preise seit 2023 entwickeltLink to this section

Hausverwaltung ist in den vergangenen Jahren spürbar teurer geworden. So hat sich die durchschnittliche Vergütung in der WEG-Verwaltung laut VDIV-Branchenbarometer entwickelt:

  • 2023: 26,60 Euro pro Einheit und Monat
  • 2024: 28,35 Euro
  • 2025: 29,12 Euro
  • 2026 (geplant): 31,77 Euro

Von 2023 bis zur Planung für 2026 sind das knapp 20 Prozent. Bei den Neuverträgen zeigt die CRES-Studie dasselbe Bild: 2025 lag die Spanne noch bei 27,37 bis 41,65 Euro brutto, 2026 sind es 29,75 bis 47,60 Euro.

Der wichtigste Grund ist Personal. 62,1 Prozent der Verwaltungen bezeichnen sich im aktuellen Branchenbarometer als überlastet. Nur noch 14,2 Prozent prüfen jede Anfrage einer neuen Eigentümergemeinschaft. 57,1 Prozent wollen besonders zeitaufwendige Mandate abgeben, 49,5 Prozent unrentable. Für Sie als Eigentümer/-in heißt das: Die Verwaltung sucht sich die WEG heute oft genauso aus wie umgekehrt. Kleine und schwierige Anlagen merken das zuerst.

Kosten der WEG-VerwaltungLink to this section

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, also um Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und das Gemeinschaftskonto. Abgerechnet wird fast immer eine Grundvergütung pro Einheit und Monat. Dazu kommen Sonderleistungen nach Aufwand.

Grundvergütung nach Objektgröße

Die Größe der Anlage bestimmt den Preis pro Einheit stärker als jeder andere Faktor. Eine Eigentümerversammlung, ein Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung machen bei sechs Wohnungen kaum weniger Arbeit als bei sechzig. Der Aufwand verteilt sich nur auf weniger Schultern.

  • Anlagen bis 10 Einheiten: rund 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat (CRES 2026, Neuverträge)
  • Anlagen mit mehr als 99 Einheiten: rund 29,75 Euro brutto pro Einheit und Monat (CRES 2026, Neuverträge)
  • Durchschnitt aller Objektgrößen und Bestandsverträge: 29,12 Euro (VDIV 2025), für 2026 geplant 31,77 Euro

Dazwischen gibt es keine festen Stufen. Eine WEG mit 20 oder 50 Einheiten liegt irgendwo in dieser Spanne, und zwar umso näher am unteren Ende, je größer sie ist. Die vollständige Aufschlüsselung nach Größenklassen enthält nur die kostenpflichtige Langfassung der CRES-Studie.

Mindestumsatz: Warum kleine WEGs mehr zahlen

Viele Verwaltungen rechnen nicht nur pro Einheit ab, sondern setzen einen Mindestbetrag pro Anlage an. Laut CRES liegt dieser Mindestumsatz im Mittel bei 357 Euro brutto im Monat. Bei 47,60 Euro pro Einheit greift er bis zu sieben Wohnungen. Erst ab acht Einheiten liegt die normale Rechnung darüber.

Rechenbeispiele für 3, 6, 20, 50 und 120 Einheiten

Die folgenden Beispiele sind unsere eigene Rechnung auf Basis der Studienwerte. Sie zeigen die Größenordnung, ersetzen aber kein konkretes Angebot.

  • 3 Parteien: Rechnerisch 3 × 47,60 = 142,80 Euro. Verlangt die Verwaltung den mittleren Mindestumsatz, zahlt die Gemeinschaft 357 Euro im Monat, also 119 Euro pro Wohnung.
  • 6 Parteien: Rechnerisch 285,60 Euro. Mit Mindestumsatz ebenfalls 357 Euro im Monat, knapp 60 Euro pro Wohnung.
  • 20 Einheiten: zwischen 595 Euro (20 × 29,75) und 952 Euro (20 × 47,60) im Monat.
  • 50 Einheiten: zwischen 1.487,50 und 2.380 Euro im Monat.
  • 120 Einheiten: rund 3.570 Euro im Monat (120 × 29,75), knapp 42.840 Euro im Jahr.

Das ist jeweils die Grundvergütung für die ganze Gemeinschaft. Jede/r Eigentümer/-in zahlt davon den eigenen Anteil über das Hausgeld.

Was in der Grundvergütung enthalten ist

Welche Leistungen die Grundvergütung abdeckt, regelt der Verwaltervertrag. Üblich sind:

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Einladung, Vorbereitung und Leitung der ordentlichen Eigentümerversammlung einmal im Jahr, inklusive Protokoll und Beschlusssammlung
  • Führung des Gemeinschaftskontos und Einzug des Hausgelds
  • Beauftragung und Kontrolle von Hausmeister, Reinigung und Wartungsfirmen
  • Kleinere Instandhaltungen und die Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Laufende Kommunikation mit Eigentümer/-innen und Verwaltungsbeirat

Welche Aufgaben das Gesetz der Verwaltung zuweist, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Aufgaben einer WEG-Verwaltung.

Sonderleistungen: Was extra kostet

Was nicht im Katalog der Grundleistungen steht, wird separat berechnet, meist per Stundensatz oder Pauschale. Laut CRES-Studie sind das in der WEG-Verwaltung vor allem:

  • Bauliche Maßnahmen: Für die Betreuung von Baumaßnahmen ab 5.000 Euro berechnen Verwaltungen üblicherweise drei bis fünf Prozent der Auftragssumme (CRES 2025). Bei einer Dachsanierung für 200.000 Euro sind das 6.000 bis 10.000 Euro.
  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen: 98 Prozent der WEG-Verwaltungen berechnen sie zusätzlich (CRES 2025). Wann eine solche Versammlung nötig wird, steht in unserem Beitrag zur außerordentlichen Eigentümerversammlung.
  • Veräußerungszustimmung: wenn laut Teilungserklärung die Verwaltung dem Verkauf einer Wohnung zustimmen muss.
  • Gerichtliche Vertretung: etwa bei Beschlussanfechtungen oder Hausgeldklagen.

Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach der vollständigen Liste der Sonderleistungen mit Preisen. Eine niedrige Grundvergütung mit langer Sonderleistungsliste kann am Ende teurer sein als ein höherer Pauschalpreis.

Kosten der MietverwaltungLink to this section

Die Mietverwaltung betreut vermietete Wohnungen oder ganze Mietshäuser im Auftrag der Eigentümer/-innen: Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Reparaturen. Auch hier ist ein Festpreis pro Einheit und Monat der Standard.

Grundvergütung

  • Neuverträge: 29,75 bis 41,65 Euro brutto pro Einheit und Monat (CRES 2026)
  • Durchschnitt aller Verträge: 30,19 Euro pro Einheit, 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr (VDIV 2025)

Statt eines Festpreises vereinbaren manche Vermieter/-innen einen Prozentsatz der Nettokaltmiete. Das koppelt die Vergütung an die Einnahmen: Steigt die Miete, verdient die Verwaltung mit. Bei günstigen Mieten kann dieses Modell billiger sein als eine Pauschale, bei teuren Innenstadtwohnungen teurer. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihren eigenen Mieten durch.

Enthaltene Leistungen und Sonderleistungen

Zur Grundvergütung gehören in der Regel die Mietbuchhaltung, der Einzug der Miete, die jährliche Nebenkostenabrechnung, die Kommunikation mit den Mieter/-innen und die Beauftragung von Handwerker/-innen. Extra berechnet werden laut CRES vor allem:

  • die Neuvermietung als Komplettleistung, also Inserat, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Mietvertrag
  • bauliche Maßnahmen
  • Restarbeiten des Vorverwalters, etwa offene Abrechnungen aus früheren Jahren

Wie sich Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung voneinander abgrenzen, erklären wir im Beitrag zu den Vor- und Nachteilen der Mietverwaltung.

Kosten der SondereigentumsverwaltungLink to this section

Vermieten Sie eine einzelne Eigentumswohnung, kümmert sich die WEG-Verwaltung nur um das Gemeinschaftseigentum. Für Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis ist sie nicht zuständig. Diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung.

Laut CRES-Studie liegt der durchschnittliche Satz bei knapp 42 Euro brutto pro Wohnung und Monat. Pro Einheit ist sie damit meist teurer als die WEG-Verwaltung, weil sich der Aufwand nicht auf viele Wohnungen verteilt.

Für eine vermietete Eigentumswohnung zahlen Sie also zweimal: Ihren Anteil an der WEG-Verwaltung über das Hausgeld und die Sondereigentumsverwaltung direkt. Manche Verwaltungen bieten beides aus einer Hand an, wenn sie ohnehin die WEG betreuen. Das spart Abstimmung, zum Beispiel bei der Nebenkostenabrechnung, die auf der Jahresabrechnung der WEG aufbaut.

Was genau zu den Aufgaben gehört, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Sondereigentumsverwaltung.

Wer zahlt die Kosten der Hausverwaltung?Link to this section

In einer Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft Vertragspartnerin der Verwaltung. Die Vergütung steht im Wirtschaftsplan und wird über das Hausgeld auf alle Eigentümer/-innen verteilt. Ohne abweichenden Beschluss gilt der Miteigentumsanteil (§ 16 Abs. 2 WEG). Viele Gemeinschaften verteilen die Verwaltervergütung aber nach Einheiten, weil der Aufwand pro Wohnung ähnlich ist, egal wie groß sie ist. Seit der WEG-Reform 2020 reicht dafür ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Kostenverteilungsschlüssel.

Vermieten Sie Ihre Wohnung, bleiben die Verwaltungskosten bei Ihnen. Sie zählen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten und dürfen bei Wohnraum nicht auf Mieter/-innen umgelegt werden. Das gilt für Ihren Anteil an der WEG-Verwaltung genauso wie für die Sondereigentums- oder Mietverwaltung. Bei Gewerbemietverträgen ist eine Umlage möglich, wenn sie eindeutig vereinbart ist. Details und Ausnahmen finden Sie im Beitrag Sind Verwaltergebühren umlagefähig?

Kann man die Kosten der Hausverwaltung steuerlich absetzen?Link to this section

Das hängt davon ab, ob Sie die Wohnung vermieten oder selbst nutzen.

Bei vermieteten Wohnungen sind die Verwalterkosten Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Absetzbar sind Ihr Anteil an der WEG-Verwaltervergütung aus dem Hausgeld und die Kosten einer Sondereigentums- oder Mietverwaltung. In der Steuererklärung gehören sie in die Anlage V unter „Sonstige Werbungskosten“.

Bei selbst genutzten Wohnungen ist die Verwaltervergütung nicht absetzbar. Das Bundesfinanzministerium führt die Verwaltergebühr ausdrücklich als nicht begünstigt bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. Andere Posten im Hausgeld, etwa Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege, können Sie dagegen anteilig geltend machen. Welche das sind, steht in unserem Ratgeber Hausgeld steuerlich absetzbar.

Worauf Sie beim Vergleich von Angeboten achten solltenLink to this section

Der Preis pro Einheit allein sagt wenig. Diese Punkte entscheiden, was Sie am Ende wirklich zahlen und was Sie dafür bekommen.

Brutto oder netto?

Verwaltungen geben Preise mal mit, mal ohne 19 Prozent Umsatzsteuer an. 30 Euro netto sind 35,70 Euro brutto. Vergleichen Sie immer Bruttowerte, denn eine reine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.

Zustand und Alter des Gebäudes

Ein Altbau mit Sanierungsstau bedeutet mehr Beschlüsse, mehr Handwerkerkoordination und mehr Sonderleistungen. Manche Verwaltungen verlangen dafür einen Aufschlag auf die Grundvergütung. Das ist legitim, sollte aber im Angebot begründet sein.

Leistungsumfang

Legen Sie die Angebote nebeneinander und prüfen Sie, was jeweils in der Grundvergütung steckt. Wie viele Eigentümerversammlungen sind enthalten? Sind Beschlussumsetzung, Mahnwesen und Versicherungsschäden inklusive? Was kostet eine Stunde Sonderleistung? Diese Punkte sollten im Verwaltervertrag stehen, nicht nur im Angebot.

Laufzeit

Nach Gründung einer WEG darf die erste Verwaltung höchstens für drei Jahre bestellt werden, danach für bis zu fünf Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Seit der WEG-Reform kann die Gemeinschaft ihre Verwaltung aber jederzeit abberufen. Der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate später. Ein langer Vertrag bindet Sie heute also weniger als früher. Wie ein Wechsel abläuft, lesen Sie im Beitrag Hausverwaltung kündigen.

Zertifizierung

Seit Dezember 2023 können Eigentümer/-innen verlangen, dass ihre Verwaltung eine IHK-Prüfung als zertifizierte/r Verwalter/-in abgelegt hat (§ 26a WEG). Das beeinflusst den Preis kaum, ist aber ein Mindeststandard. Mehr dazu im Beitrag zum zertifizierten Verwalter.

Sehr günstige Angebote

Liegt ein Angebot deutlich unter den Studienwerten, lohnt ein zweiter Blick. Günstig kann seriös sein, zum Beispiel wenn eine Verwaltung viele Abläufe digital abwickelt und dadurch weniger Zeit pro Objekt braucht. Es kann aber auch heißen, dass der niedrige Einstiegspreis über Sonderleistungen wieder hereingeholt wird oder die Betreuung dünn ausfällt. Fragen Sie nach: Wie viele Objekte betreut ein/e Verwalter/-in? Wie schnell kommt eine Antwort auf Anfragen? Was steht auf der Sonderleistungsliste?

Und wenn die WEG sich selbst verwaltet?

Für sehr kleine Gemeinschaften mit engagierten Eigentümer/-innen kann die Selbstverwaltung eine Alternative sein, gerade wenn der Mindestumsatz einer Verwaltung stark ins Gewicht fällt. Sie spart Geld, kostet aber Zeit und setzt Fachwissen voraus. Die Vor- und Nachteile haben wir im Beitrag zur WEG-Selbstverwaltung zusammengefasst.

Weitere Kriterien jenseits des Preises finden Sie in unserem Ratgeber Worauf sollte ich bei der Auswahl einer Hausverwaltung achten?

Häufige Fragen zu den Kosten einer HausverwaltungLink to this section

Wie viel kostet eine Hausverwaltung im Monat?

Für die WEG-Verwaltung zahlen Sie bei einem neuen Vertrag 2026 zwischen 29,75 und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat, abhängig von der Größe der Anlage. Die Mietverwaltung kostet 29,75 bis 41,65 Euro pro Einheit, die Sondereigentumsverwaltung einer einzelnen Wohnung knapp 42 Euro.

Wer zahlt die Kosten der Hausverwaltung?

In der WEG zahlen alle Eigentümer/-innen gemeinsam über das Hausgeld, verteilt nach Miteigentumsanteil oder einem beschlossenen Schlüssel. Die Sondereigentums- und die Mietverwaltung zahlt der/die Eigentümer/-in der Wohnung. Auf Wohnraummieter/-innen dürfen die Kosten nicht umgelegt werden.

Was kostet eine Hausverwaltung bei Haus & Grund?

Haus & Grund ist ein Verband privater Immobilieneigentümer/-innen, der in örtlichen Vereinen organisiert ist. Einige dieser Vereine bieten über eigene Gesellschaften auch Hausverwaltung an. Eine bundesweite Preisliste gibt es nicht, die Konditionen legt jeder Anbieter vor Ort selbst fest. Rechnen Sie gegebenenfalls den Mitgliedsbeitrag des Vereins mit ein und vergleichen Sie das Angebot mit den Studienwerten in diesem Artikel.

Was darf ein Verwalter kosten?

Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht. Die Vergütung wird frei vereinbart und von der Eigentümerversammlung zusammen mit dem Verwaltervertrag beschlossen. Liegt sie ohne erkennbaren Grund deutlich über dem Marktüblichen, kann der Beschluss angefochten werden, weil er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Die Studienwerte in diesem Artikel sind dafür ein guter Anhaltspunkt.

Ist die Hausverwaltung im Hausgeld enthalten?

Ja, die Vergütung der WEG-Verwaltung ist ein fester Posten im Hausgeld. Nicht enthalten ist die Sondereigentumsverwaltung für eine vermietete Wohnung. Die rechnet die Verwaltung separat mit Ihnen ab.

Was kostet eine Hausverwaltung für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien?

Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, kostet die WEG-Verwaltung rechnerisch 6 × 47,60 = 285,60 Euro brutto im Monat. Verlangt die Verwaltung den mittleren Mindestumsatz von 357 Euro, sind es knapp 60 Euro pro Wohnung. Gehört das ganze Haus einem/einer Eigentümer/-in, fällt stattdessen Mietverwaltung an, bei sechs Einheiten also etwa 180 bis 250 Euro im Monat.

Wie viel kostet eine Hausverwaltung pro Quadratmeter?

Hausverwaltungen rechnen fast nie nach Quadratmetern ab, sondern pro Einheit. Zum Umrechnen: 35 Euro für eine 70-Quadratmeter-Wohnung entsprechen 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.

Methodik und QuellenLink to this section

Alle Preisangaben in diesem Artikel stammen aus den folgenden Quellen. Wo wir selbst gerechnet haben, etwa in den Rechenbeispielen, ist das kenntlich gemacht. Stand: September 2026.

  • VDIV-Branchenbarometer 2026, Verband der Immobilienverwalter Deutschland: Online-Befragung vom 4. März bis 11. Mai 2026, 1.078 teilnehmende Unternehmen, davon 476 mit vollständigem Fragebogen. Durchschnittswerte über alle Objektgrößen und Vertragsjahre. Den Wert für 2024 haben wir aus der dort genannten Steigerung von 2,7 Prozent auf 2025 zurückgerechnet, den Wert für 2023 nennt das Branchenbarometer 2024.
  • Verwalterentgeltstudie 2026, Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von IVD und BVI, veröffentlicht am 22. April 2026: Bruttowerte für Neuverträge. Die Aufschlüsselung nach allen Größenklassen enthält nur die Langfassung.
  • Verwalterentgeltstudie 2024/2025, CRES, veröffentlicht am 11. Februar 2025: Quelle für die Spanne 2025, die Baubetreuung und die außerordentlichen Eigentümerversammlungen.
  • BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG, Anlage 1: Einordnung der Verwaltergebühr.

Kennen Sie schon Ralph?Link to this section

Ralph verwaltet Eigentümergemeinschaften und Mietobjekte mit digitalen Abläufen und festen Ansprechpartner/-innen, zum Beispiel in Berlin und vielen weiteren Städten in ganz Deutschland. Wie wir arbeiten, zeigen unsere Seiten zur WEG-Verwaltung und zur Mietverwaltung.

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